ARZNEIMITTELRECHT

ARZNEIMITTELRECHT

Im Laufe meines beruflichen Werdegangs habe ich mich im Rahmen meiner anwältlichen Tätigkeit seit mehr als dreißig Jahren mit den Fragen des Arzneimittelrechts im weitesten Sinne befasst. Meine langjährige Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden für den Pharmamarkt ist ein Vorteil, der es mir ermöglichen wird, mehr als ein Problem zu lösen, das mit der Arbeit in diesem interessanten, große Entwicklungsmöglichkeiten bietenden, aber auch komplizierten Sektor der regulierten Tätigkeit zusammenhängt.

Die Anwaltskanzlei vertritt Sie professionell in solchen Angelegenheiten wie:

Erlangung einer Lizenz für den Betrieb einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhausapotheke oder einer Apothekenverkaufsstelle;
Übertragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke;
Änderung der Zulassung zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke, einer Apothekenstelle oder einer Krankenhausapotheke;
Zusammenstellung der für die Eintragung der Krankenhausapotheke in die entsprechenden staatlichen Register erforderlichen Unterlagen;
Veränderungen in den Positionen von Apothekenleitern, die die Funktionen von Apothekenleitern mit denen von Leitern in anderen Apotheken oder Krankenhausapothekenabteilungen kombinieren.
Dank seiner beruflichen Erfahrung vertritt Sie Rechtsanwalt Joachim Rassek in allen Angelegenheiten:

Kontrollverfahren gegenüber Inhabern von Apotheken, Apothekenstellen und Pharmagroßhändlern;
Verwaltungsverfahren, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden (Arzneimittelinspektionen der Provinzen und der Pharmazeutischen Hauptuntersuchungsstelle) gegen Approbierte, Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten geführt werden, um: Entzug der Zulassung, Verhängung von Geldbußen, Stilllegung der Apotheke;
In strittigen Situationen sorgt die Kanzlei für eine verbindliche Auslegung der Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes und anderer Rechtsakte, die mit der Tätigkeit von Apotheken, Apothekenstellen und Pharmagroßhändlern zusammenhängen.